AGB von Limostrip.com, nachfolgend Agentur genannt.
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen und Tänzern für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art sowie weiteren Unterhaltungsangeboten wie Limousinenfahrten oder Partybustouren.
Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.
§ 3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2 Der Kunde bestätigt das von der Agentur per Email zugesendete Angebot per Klick auf einen Button in dieser Email. Mit diesem Klick bestätigt der Kunde die AGBs der Agentur insbesondere die Stornierungsgebühren.
§ 3.3 Dem Kunden wir ein 24-stündiges Rücktrittsrecht nach Bestätigung eingeräumt.
§ 3.4 Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines Künstlers. Die Verantwortung und Haftung über die künstlerische Darstellung des Künstlers selbst ist durch ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Künstler und dem Kunden festzulegen.
§ 3.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für durch die Künstler verursachte Schäden jeglicher Art. Die Haftung über solche etwaigen Schäden ist zwischen Künstler und Kunden direkt zu fest zu legen.
§ 3.6 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist, um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
§ 3.7 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.
§ 3.8 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben (per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.9 unserer AGB.
§ 3.9 Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (z.B. krankheitsbedingter Ersatz eines Künstlers, Verschiebung der Auftrittszeit oder Änderung des Fahrzeugs) erlischt der ursprüngliche Vermittlungsvertrag und wird durch einen neuen ersetzt. Dieser entsteht mündlich vor Ort und wird durch die Barzahlung des Kunden und/oder die Inanspruchnahme der Ersatzleistung besiegelt. Eine Erstattung der Kosten für die Vermittlung des Künstlers oder der Fahrt ist ab diesem Punkt ausgeschlossen.
§ 3.10 Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 3 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.
§ 3.11 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 3 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.
30% bis 3 Wochen vor dem Auftrittsdatum.
50% bis 1 Woche vor dem Auftrittsdatum.
70% bis 24 Stunden vor dem Auftrittsdatum.
Danach (unter 24 Stunden vor dem Auftritt) ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden. Eine Erstattung der Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden leider nicht möglich.
§ 4.1 Die von der Agentur vermittelten Tänzerinnen und Tänzer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen.
§ 4.3 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.
§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.
§ 5.2 Die Bezahlung erfolgt in einer von 3 verschiedenen Varianten: (a) Eine Anzahlung per Überweisung, verbunden mit der Restzahlung in bar vor Ort; (b) per Vorkasse an die Agentur (c) durch eine Barzahlung des Gesamtbetrags vor Ort. Welche Zahlvariante zu erfolgen hat liegt im Ermessen der Agentur.
§ 5.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür sich einen eventuell gezahlten Barbetrag quittieren zu lassen. Die Nachweispflicht über die Barzahlung liegt allein beim Kunden.
§ 5.4 Die Agentur ist ausschließlich verantwortlich für die Versteuerung der verdienten Vermittlungsprovision, die in der Regel per Anzahlung von dem Kunden an die Agentur überwiesen wird. Für die Rechnungslegung des vor Ort in bar kassierten Restbetrag ist ausschließlich der vermittelte Künstler verantwortlich. Wenn keine Anzahlung erfolgte, ist der Künstler verantwortlich für die Versteuerung des Gesamtbetrags. Die Agentur wird dann eine Provisionsrechnung an den Künstler in Höhe der verdienten Vermittlungsprovision bezahlen.
§ 5.5 Sollte die Vermittlung der Dienstleistung oder die Dienstleistung selbst nicht bezahlt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
§ 5.6 Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit dem Künstler/in zu klären.
Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Tänzerinnen und Tänzer einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.
Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.
§ 8.1 Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn es ist mit dem Künstler/in und der Agentur anders vereinbart (schriftlich).
§ 8.2 Aufzeichnungen die durch uns genehmigt von unseren Tänzerinnen und Tänzern während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 9.1 Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
§ 9.2 Für jegliche materiellen, personellen oder finanziellen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.
Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
§ 1.1 Künstler aller Art können sich bei Limostrip.com durch Zusendung von Bildern bzw. Ausfüllen unseres Bewerbungsbogens bewerben.
§ 1.2 Die Agentur erstellt für geeignete Künstler (online auf der Website) eine sogenannte Sedcard mit Hilfe dieser potenzielle Kunden auf die angebotenen Dienstleistungen der Künstler aufmerksam gemacht werden.
§ 1.3 Die Agentur erklärt, dass Sie auf Wunsch des Künstlers sämtliche auf der Webseite befindliche Informationen über den betreffenden Künstler offline stellt und die Daten des Künstlers aus der Datenbank löscht. Die Frist hierfür ist 30 Tage nach schriftlicher Erklärung durch den Künstler.
§ 1.4 Die Löschung der Daten eines Künstlers von den Webseiten der Agentur ist kostenfrei, solange der/die Künstler/in mindestens 12 Monate auf mindestens einer Webseite vertreten war. Vor Ablauf dieser Frist ist die Löschung mit einer Gebühr von einmalig 50 € verbunden. Diese Gebühr ist vom Auftraggeber der Löschung zu tragen.
§ 1.5 Mit der Bewerbung bei der Agentur versichert der Künstler seine Volljährigkeit und den Besitz einer gültigen Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt.
$ 1.6 Sollte sich beim Künstler etwas an dem Status seiner gewerblichen Tätigkeit ändern, versichert dieser die Agentur darüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 2.1 Nach der Annahme der Buchung durch den Kunden leitet die Agentur die Buchung an den entsprechenden Künstler weiter, wenn diese Buchung dann durch den Künstler bestätigt wird, gilt diese als verbindlich angenommen.
§ 2.2 Bei Zustandekommen von einer Vermittlung zwischen Künstler und Kunden erhält die Agentur, wenn nicht anders vereinbart eine Provision.
§ 2.3 Die Höhe der Provision liegt im Ermessen der Agentur und ist im Gesamtbetrag enthalten, der dem Kunden mitgeteilt wird.
§ 2.4 Bei Buchungsbestätigung entsteht ein Vermittlungsvertrag zwischen der Agentur und dem Kunden sowie der Agentur und dem Künstler. Gegenstand dieses Vertrags sind die korrekte Weiterleitung der Buchungsdaten des Kunden an den Künstler sowie die Übereinkunft des Kunden bezogen auf bestimmte Rahmendaten der betreffenden Buchung (z.B. Zeit/Ort/Vergütung etc.).
§ 2.5 Über die Durchführung der vermittelten Tätigkeit an sich entsteht ein weiterer Vertrag direkt zwischen dem Künstler und dem Kunden. Im Rahmen dieses Vertrags werden Haftungsansprüche und weitere Details zwischen dem Künstler und dem Kunden geregelt. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Agentur bezogen auf den Dienstleistungsvertrag sind hierbei ausgeschlossen. Die zwischen Agentur und Kunden übereinkommenden Absprachen (z.B. Ort/Zeit/Vergütung etc.) sind hierbei ergänzend zu berücksichtigen.
§ 2.6 Bei einer kurzfristigen Stornierung der Buchung bietet die Agentur dem Künstler an, dem Kunden folgende Ausfallgagen in Rechnung zu stellen und an den Künstler weiter zu leiten:
unter 2 Wochen vor der Veranstaltung: 30%
unter 1 Woche vor der Veranstaltung: 50%
Die Zahlung der Ausfallgage von der Agentur an den Künstler ist abhängig von der Bezahlung der Rechnung von Seiten des Kunden. Sollte der Kunde die Rechnung über die Ausfallgage nicht aus eigenen Stücken bezahlen, erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer Ausfallgage. Die Agentur tritt demnach nicht als Inkasso für den Künstler in Kraft. Dem Künstler steht dann offen eigene Ersatzansprüche aus dem mit dem Kunden eingegangenen Dienstleistungsvertrag durchzusetzen und auf das Angebot der Agentur zu verzichten. Die Agentur stellt dem Künstler hierfür die erforderlichen Daten des Kunden bereit.
§ 2.7 Der Künstler erklärt dem Kunden ein 24-stündiges kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht tritt ab Erhalt der Buchung in Kraft.
§ 3.1 Sollte ein Künstler einen von ihm bestätigten Auftrag nicht wahrnehmen ist er trotzdem verpflichtet die vereinbarte Vermittlungsprovision, in voller Höhe, an die Agentur zu entrichten.
§ 3.2. Im Falle von akuter Krankheit oder höherer Gewalt erlischt der Anspruch der Agentur auf eine Ausfallzahlung. Die Nachweisepflicht hierüber lieht beim Künstler und hat spätestens 3 Tage nach Datum des Auftritts zu erfolgen, in Form von Fotos, öffentlichen Verkehrsmeldungen oder Krankschreibungen etc.
§ 3.3 Alle Künstler, welche von der Agentur vermittelt werden sind selbstständige Unternehmer und müssen für alle aus Transaktionstätigkeiten entstehenden steuer-, sozial- und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Künstler zugehörigen Staat selbst aufkommen und diesen auch selbstständig nachgehen.
§ 3.4 Soweit nicht anders besprochen gilt die Agentur ausschließlich als Vermittlungsagentur. Vertragsparteien über die Durchführung des Auftrags sind Auftraggeber und Künstler.
§ 4.1 Mit der Bewerbung bei der Agentur und den dazu gehörigen Webseiten überträgt der Bewerber die Nutzungsrechte des zugesandten Bild- und Videomaterials an die Agentur und allen dazu gehörigen Webseiten sowie Printkampagnen.
§ 4.2 Mit der Bewerbung bei der Agentur und den dazu gehörigen Webseiten bestätigt der Bewerber, dass sämtliche Ansprüche, welche wegen Bild- und Tonmaterial entstanden sind oder entstehen könnten abgegolten sind und dass das Bild- und Tonmaterial frei von Rechten Dritter ist. Sollte es zu Ansprüchen Dritter bezüglich Urheberstreitigkeiten kommen, übernimmt diese der Bewerber in voller Höhe. Dazu zählen im Fall eines gerichtlichen Verfahrens auch die Kosten dessen.